Vermieter können ihren Mietern - unabhängig von Regelungen im Mietvertrag - untersagen, Bienen auf ihrem Balkon zu halten. Dies schon deshalb, weil übrige Mieter im Hause sich durch ein Bienenvolk unzumutbar belästigt fühlen könnten.
(Az.: AmG Hamburg-Harburg, 641 C 377/13)
Nach meinem Kenntnisstand konnte bisher die Bienenhaltung im Rahmen von Mietverträgen bisher nicht untersagt werden. Meines Erachtens versteht es sich aber von selbst, dass ich mich in einem Mehrfamilienhaus mit meinen Nachbarn abstimme, bevor ich mir Bienen auf den Balkon stelle ...
Beste Grüße,
Thomas
Aktuelles Urteil zur Bienenhaltung auf dem Balkon
- Markus Lechermeier
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Re: Aktuelles Urteil zur Bienenhaltung auf dem Balkon
trifft das auch zu wenn in der Gemeinde Kleintierhaltung erlaubt ist? Mein Stand war nämlich wenn Kleintierhaltung erlaubt ist, sind damit automatisch auch Bienen erlaubt.